Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Springe, 4. Runde, Hauptverkehrsstraßen
Der Rat der Stadt Springe hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Lärmaktionsplan (LAP) der Stadt Springe, 4. Runde, für die Hauptverkehrsstraßen (s. Anlage) und damit die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, 3. Runde, vom 18.12.2019 beschlossen (Drucksache 524/2021-2026 - 2).
Aufgrund der EU-Umgebungslärm Richtlinie (2002/49/EG), in deutsches Recht umgesetzt in § 47a-f BImSchG und der 34. BImSchV, ist die Stadt Springe verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Fahrzeuge/Tag einen Lärmaktionsplan aufzustellen und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Im Gebiet der Stadt Springe sind die Bereiche entlang der B 217, der L 421 (ab B 217 Richtung Bad Münder) sowie der B 3 östlich von Gestorf durch Überschreiten des Schwellenwertes einzubeziehen.
Die vom Land Niedersachsen (Zentrale Unterstützungsstelle des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim) erarbeiteten und der Stadt Springe zur Verfügung gestellten Lärmkarten können hier eingesehen werden:
Weitere Informationen zu den Lärmkarten können hier abgerufen werden:
Bei der Fortschreibung des LAPs wird die Öffentlichkeit beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 1. November bis 1. Dezember 2023 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 26. Februar 2024 bis zum 25. März 2024.
Weitere Informationen zum Lärmaktionsplan sind auf folgender Internetseite des Landes Niedersachsen bereitgestellt:
Die Zuständigkeit der Umsetzung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen liegt beim Baulastträger, dies ist, sowohl für die Bundesstraßen B 3 und B 217 wie auch für die Landesstraße L 421, das Land Niedersachsen (NLStBV).
Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Springe
Organisationseinheiten
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