Bebauungspläne und sonstige Satzungen
In dieser Rubrik können Sie sich über das Thema Bauleitplanung in Springe informieren. Der Fachdienst Stadtplanung steuert durch die Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung:
- in der vorbereitenden Bauleitplanung wurde ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt.
- in der verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne und Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) und Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Diese sind als Satzung geltendes Recht.
Aktuelles zu den Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren entnehmen Sie der Seite: Aktuelle Bauleitplanverfahren. Das im BauGB geregelte Verfahren bietet den Bürgern mehrere Möglichkeiten, zu der Planung Stellung zu nehmen.
1. die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“
2. die „öffentliche Auslegung“
Ziel ist es, durch eine gerechte Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange ein gemeinsames konfliktfreies Miteinander zu realisieren.
Rechtlicher Hinweis:
Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich einer Erleichterung, sich über die jeweiligen Pläne zu informieren. Die Stadt Springe übernimmt keine Gewähr auf Vollständigkeit.
Um den aktuellsten Stand eines Planes zu ermitteln, ist immer die letzte Änderung des Bebauungsplans zuerst zu lesen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Springe. Dort können Sie auch die Pläne der Bauleitplanung einsehen.
Durch klicken in die hier dargestellte Karte gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Springe, u.a. zur Bauleitplanung.
Organisationseinheiten
Fachdienst 61 - Stadtplanung | |
Zur Salzhaube 9 31832 Springe | Dienstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |