Teilnahmebedingungen Namenswettbewerb Holzeule
§ 1 Veranstalter
Veranstalter des Namenswettbewerbs für die Holzeule ist der Fachdienst 80 Stadtmarketing, Tourismus und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Springe, Zum Niederntor 26 31832 Springe. Wir bitten Sie, Ihre Fragen, Kommentare oder Anmerkungen direkt per Email an wettbewerbstadtmarketing@springe.de zu richten.
§ 2 Teilnahmeberechtigung und Zeitraum
(1) Die Teilnahme am Namenswettbewerb ist kostenlos und unverbindlich
(2) Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Springe, sowie deren Verwandte und Angehörige.
(3) Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren sowie Personen unter 16 Jahren mit dem Einverständnis ihrer Eltern.
(4) Eine Teilnahme über Gewinnspielclubs oder sonstige gewerbliche Dienstleister ist ausgeschlossen.
(5) Die Teilnahme erfolgt durch die Einreichung eines Namensvorschlages sowie des vollständigen Namens und der Adresse per E-Mail an wettbewerbstadtmarketing@springe.de.
(6) Jeder Teilnehmer ist nur einmal mit einer privaten E-Mail-Adresse berechtigt teilzunehmen.
(7) Teilgenommen werden kann bis vom 02.07.2024 bis einschließlich den 31.07.2024.
§ 3 Durchführung und Benachrichtigung der Gewinner
(1) Mit der Teilnahme akzeptiert der/die Teilnehmer/in diese Teilnahmebedingungen.
(2) Eine Jury wird die eingegangenen Vorschläge sichten und eine Auswahl treffen. Der/die Absender/in des ausgewählten Namens erhält einen WIR-Gutschein in Höhe von 30 Euro. Zusätzlich zu diesem Gewinn werden 10 WIR-Gutscheine in Höhe von 10 Euro und das Gutscheinheft „Der Springende Punkt“ im Wert von 10 Euro unter allen Teilnehmern verlost.
(3) Der Gewinner oder die Gewinnerin wird unter der angegebenen E-Mail oder telefonisch benachrichtigt und erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name öffentlich für eine Berichterstattung in der lokalen Presse genannt und ein Foto von ihm/ihr in der lokalen Presse veröffentlicht werden darf.
(4) Der Gewinner oder die Gewinnerin meldet sich binnen der Frist von zwei Wochen auf die Gewinnmitteilung per Mail an wettbewerbstadtmarketing@springe.de. Meldet sich der Gewinner oder die Gewinnerin nicht, findet eine neue Auslosung unter den Teilnehmern statt.
(5) Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, werden nicht benachrichtigt.
§ 4 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt konform zur geltenden Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Für die Teilnahme am Namenswettbewerb werden folgende personenbezogene Daten benötigt: Vor- und Zunamen der Person, eine E-Mail-Adresse und eine Telefon- oder Mobilfunknummer. Diese Daten werden für die Ermittlung eines Gewinners oder einer Gewinnerin benötigt. Die Daten werden im Fachdienst Stadtmarketing verarbeitet und - mit Ausnahme des Gewinner:innennamens an die lokale Presse - nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Gewinnübergabe werden alle Daten gelöscht.
(2) Der Veranstalter gewährt im Rahmen des Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten der jeweiligen Teilnehmer/ in ausschließlich zum Zwecke des Gewinnspiels. Der/Die Teilnehmer/in erklärt hiermit ausdrücklich sein/ihr Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
§ 5 Vorzeitige Beendigung und Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Das Stadtmarketing Springe behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Begründung und ohne Vorankündigung die Teilnahmebedingungen zu ändern, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Gewinnspiel ganz oder teilweise zu beenden oder zu unterbrechen.
(2) Das Stadtmarketing Springe behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Falsch- und/oder Fehlangaben können zum Ausschluss am Gewinnspiel führen.
§ 6 Keine Barauszahlung, Rechtsweg und Schadensersatz
Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt werden. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Teilnehmenden versichern mit ihrer Teilnahme, dass alle am Namensvorschlag bestehenden Verwertungs- und Nutzungsrechte ausschließlich ihnen zustehen, sie insbesondere allein berechtigt sind, über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu verfügen. Sie versichern gleichzeitig, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Die Teilnehmenden stellen die Stadt Springe von jeglichen Schadenersatzansprüchen frei, die sie aufgrund von Verletzungen von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Rechten zu verantworten hat.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 8 Gerichtsstand / anwendbares Recht
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters vereinbart. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Veranstalters ebenso als Gerichtsstand vereinbart.
§ 9 Kontakt
Bei Fragen in Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels und der Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an: wettbewerbstadtmarketing@springe.de.
Stand: 02.Juli 2024