Städtische Naturschutz- und Ökokontoflächen
Der Fachdienst Umwelt ist zuständig für die naturschutzfachliche Bearbeitung und Betreuung der Bauleitpläne und für die Kontrolle der Umsetzung grünordnerischer Festsetzungen.
Hier wird das städtische Kompensationsflächenkataster und das „Ökokonto“ geführt. Das „Ökokonto“ ist ein Instrument zur Bevorratung künftig erforderlicher Ausgleichsflächen und -maßnahmen. Im Rahmen des „Ökokontos“ kann die Stadt bereits vor der Planung von Baugebieten Ausgleichsmaßnahmen durchführen und diese später refinanzieren. Im Zuge der Bebauungsplanung kann die Stadt dann auf diese Flächen zurückgreifen und den aktuellen Bedarf "abbuchen".
Es betreut und entwickelt die städtischen Naturschutz- und Ausgleichsflächen Flächen, auf denen Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durchgeführt worden sind und eine ökologische Aufwertung erzielt worden ist. Es plant und realisiert Begrünungsmaßnahmen in der Feldflur, Maßnahmen zum Biotopschutz, zur Biotopvernetzung, zur Revitalisierung der Fließgewässer sowie Artenschutzmaßnahmen.
Übersicht städtischer Naturschutzflächen© Stadt Springe
Biotop 1 - Fledermausquartier
Projekt: Fledermausüberwinterungsquartier im Steinbruch Fahrenbrink
Lage: Das Objekt befindet sich in der mittleren Ebene des stillgelegten Steinbruchs am Fahrenbrink. Es handelt sich um einen betonierten Tunnel in Trapezform, der zwei Bereiche des Steinbruchs miteinander verbindet und dem Materialtransport diente.
Entwicklungsziel: Überwinterungsquartier für verschiedene Fledermausarten.
Maßnahmen/Pflege: Im Mai 1996 wurden die Mundlöcher des Tunnels mit Bruchsteinen zugemauert, wobei in die östliche Mauer eine stabile Metallgittertür mit einer Größe von 60 cm x 60 cm eingebaut wurde. In Bodenhöhe wurden beide Mauern mit Einschlupföffnungen für Amphibien mit einer Größe von 20 cm x 20 cm versehen.
1999 wurden vom THW Springe 120 Hohlblocksteine in den Tunnel transportiert, die zur Optimierung (Schaffung von Verstecken für die Fledermäuse) an Decke und Wände des Tunnels angedübelt werden sollten. Die 1999 von Unbekannten verursachten Schäden (Steine wurden aus der Mauer gebrochen und das Schloss unbrauchbar gemacht) wurden durch Mitarbeiter der Stadtforst beseitigt.
Anfang Mai 2003 musste der Eingangsbereich erneut repariert werden. Die Reparatur erfolgte - unter Nutzung von Steinbruch-Material - durch die Herstellung einer zweiten Bruchsteinmauer vor der vorhandenen Wand. Die Hohlblocksteine wurden Ende Mai 2003 durch den städtischen Betriebshof in drei Verbänden (Eingangsbereich, Mitte, Tunnelende) an der Tunneldecke befestigt. Die Arbeiten erfolgten nach Rücksprache mit dem Fledermausbeauftragten für den Bereich Springe.
Zum Schutz der Fledermäuse gegen eingeworfene Brandsätze und Knallkörper sowie gegen Störungen durch Scheinwerferlicht ist es erforderlich, den Eingangsbereich durch die Errichtung einer Blendwand im Tunnel zu sichern.
Der Tunnel ist mindestens zweimal jährlich zu kontrollieren.
Biotop 2 - Boitzum
Projekt: Entwicklungsfläche Boitzum
Lage: Stadtteil Boitzum, „Pfingstanger“, Flur 1, Flurstück 222/3 am Wülfinghauser Mühlenbach (die Fläche ist an den örtlichen Jagdpächter verpachtet); Größe: 389 qm.
Entwicklungsziel: Erhalt als „Trittsteinbiotop“, sowie als Ausgangs- bzw. Zielpunkt für mögliche Vernetzungsstrukturen und/oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Sukzessive Entwicklung zu einem feuchten Schilf- bzw. Hochstaudenbiotop, teilweise mit standortgerechtem Strauch- und Baumaufwuchs.
Maßnahmen / Pflege: Zurückhaltende Anpflanzung (Weiden, Wasserschneeball, einzelne Erlen), Pflege laut Pachtvertrag.
Die Fläche ist mindestens 1x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 3 - Hegebusch Völksen
Projekt: Hegebusch Völksen
Lage: Feldflur Völksen, Flur 6, Flurstück 13/1, Größe ca. 1.080 qm, (südlich Gewerbegebiet B-Plan 24 „Südlich der Bundesbahn“).
Entwicklungsziel: Erhalt als „Trittsteinbiotop“, sowie Ausgangs- bzw. Zielpunkt für mögliche Vernetzungsstrukturen und/oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Maßnahmen / Pflege: Entfernen brüchiger Äste bzw. auf Stock schneiden überalterter Weiden (ca. 6 - 10 Sträucher), Fällen der Fichten und Pflanzung standortheimischer Gehölze.
Von den vorhandenen ca. 20 Fichten sind die auf der Westseite des Hegebuschs stockenden im Winter 1999/2000 durch die Stadtforst gefällt und auf der Fläche abgelegt worden (die Stämme wurden bei der Nachpflanzung (s.u.) als Pfähle für den Wildschutzzaun verwendet). Als Ersatz für die Fichten wurden vom Umweltamt im März 2000 standortheimische Bäume und Sträucher (Schlehe, Weißdorn, Kreuzdorn, Hasel) und Wildobst (Wildapfel, Wildbirne) gepflanzt sowie Weidenhölzer gesteckt (auch am Rand zur Wiese auf der Nordseite des Gehölzes). Die Pflanzung auf der Westseite wurde mit einem Wildschutzzaun versehen, den die Stadtforst zur Verfügung gestellt hatte.
2001 wurde in einem ersten Pflegedurchgang Krautwuchs zwischen und auf den Gehölzen beseitigt.
2004 wurde der Wildschutzzaun abgebaut und abtransportiert.
Die Pachtfläche ist jährlich mindestens 1x zu kontrollieren.
Biotop 4 - Hecke Sedemünder Abschnitt A
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt A
Lage: Feldmark Altenhagen I, „Auf der Heide“, Flur 1, Flurstücke 42/1 und 42/6, Größe: 5.429 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen mit Krautsäumen als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzungszug vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder bis zum Katzberg/Osterberg.
Maßnahmen / Pflege: Die Flurstücke sind 15 Meter breit, wovon 5 Meter auf die Hecke und jeweils 5 Meter auf die Krautsäume entfallen.
Die Hecke wurde am 28. Dezember 1993 und 07. Januar 1994 gepflanzt. Bis 2001 wurden die Krautsäume 1x jährlich ohne Kostenberechnung vom Realverband Altenhagen I geschlegelt. In den Jahren 2002 bis 2008 wurde ein Landwirt mit dem Schlegeln der Krautsäume beauftragt.
2001 wurden die direkt unter den Obstgehölzen wachsenden und deren Kronen bedrängenden Sträucher selektiv zurück geschnitten.
Im Frühjahr 2002 wurden einige stark vor wachsende Weiden selektiv zurück geschnitten.
Im Herbst 2003 wurden aus der Hecke herausragende Zweige eingekürzt.
Im Herbst 2004 wurde die Nordseite der Hecke zurück geschnitten.
Im Dezember 2005 wurden die randlichen Sträucher mittels Balken-Heckenschere seitlich um etwa 0,5 - 1,0 m eingekürzt. Bei den vorhandenen Kopfweiden wurden die Äste so dicht wie möglich am Kopfende sauber abgeschnitten, so dass Rindenbahnen unterhalb der Schnittstellen nicht abreißen konnten und der Kopf nicht beschädigt wurde. Alle übrigen Weiden wurden auf die Höhe benachbarter Kopfbäume herunter geschnitten. Das Schnittgut wurde an Ort und Stelle in der Hecke abgelegt.
Etwa 2009 / 2010 werden voraussichtlich stärkere Eingriffe (abschnittsweise auf den Stock setzen) erforderlich.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Die Hecke ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 5 - Hecke Sedemünder Abschnitt B
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt B
Lage: Feldmark Altenhagen I, „Auf der Heide“, Flur 1, Flurstück 42/7, Größe: 3.415 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen mit Krautsäumen als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzungszug vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder bis zum Katzberg/Osterberg.
Maßnahmen / Pflege: Das Flurstück ist 15 Meter breit, wovon 5 Meter auf die Hecke und jeweils 5 Meter auf die Krautsäume entfallen.
Die Hecke wurde am 06. November 1996 gepflanzt. Bis 2001 wurden die Krautsäume 1x jährlich ohne Kostenberechnung vom Realverband Altenhagen I geschlegelt. In den Jahren 2002 bis 2008 wurde ein Landwirt mit dem Schlegeln der Krautsäume beauftragt.
Wegen des hohen Wilddrucks (Fegen und Verbeißen) wurde im Frühjahr 1998 Einzelschutz angebracht. Dieser wurde größtenteils 2001 / 2002 entfernt.
Nachdem Probleme bei der Entwässerung aufgetreten waren, wurde der Drainageablauf aus dem benachbarten Flurstück 42/8 im Sommer 2003 als geschlossene Transportleitung bis zum nördlich verlaufenden Graben fortgeführt.
Im Herbst 2004 wurde die Nordseite der Hecke selektiv zurück geschnitten.
Im Dezember 2005 wurden die randlichen Sträucher mittels Balken-Heckenschere seitlich um etwa 0,5 - 1,0 m eingekürzt. Bei den vorhandenen Kopfweiden wurden die Äste so dicht wie möglich am Kopfende sauber abgeschnitten, so dass Rindenbahnen unterhalb der Schnittstellen nicht abreißen konnten und der Kopf nicht beschädigt wurde.
Alle übrigen Weiden wurden auf die Höhe benachbarter Kopfbäume herunter geschnitten. Das Schnittgut wurde an Ort und Stelle in der Hecke abgelegt.
In den Jahren 2014 bis 2016 wurde erneut eine abschnittsweise Verjüngung der Hecke durchgeführt. Die Sträucher wurden auf den Stock gesetzt und die vorhandenen Kopfweiden wurden entsprechend gepflegt.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Die Hecke ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 6 - Hecke Sedemünder Abschnitt C
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt C
Lage: Feldmark Altenhagen I, „Mesterfeld / Marckskamp“, Flur 1, Flurstück 29/2, Größe: 1.301 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern mit Krautsaum als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzung vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder/Mühlenbusch bis zum Katzberg/Osterberg.
Maßnahmen / Pflege: Das Flurstück liegt nördlich eines von Westen nach Osten (zum Sedemünder Mühlbach fließenden) Gewässers und ist 5 Meter breit, wovon 2,5 Meter auf die Hecke und 2,5 Meter auf den Krautsaum entfallen.
Die Hecke wurde Anfang April 1994 gepflanzt (Nachpflanzung von Sträuchern 4/2001). Zur Vermeidung von Problemen mit der Drainage des nördlich angrenzenden Flurstücks 29/1 wurde diese abgefangen und am Ostende des Heckenzuges mittels eines geschlossenen Rohrs durch das Heckengrundstück geführt.
Bis jetzt wurde der nördliche Krautsaum 1 x jährlich ohne Kostenberechnung vom Anlieger geschlegelt.
Im Herbst 2003 wurden Zweige stark wachsender Sträucher zurück geschnitten.
Im Januar 2006 wurde die Hecke seitlich eingekürzt.
In den kommenden Jahren werden stärkere Eingriffe (Auf-den-Stock-setzen größerer Abschnitte der nördlichen Gehölzreihe unter Schonung von Überhältern (ca. alle 10 - 15 m), Häckseln / Abtransport des Schnittguts) erforderlich.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Die Hecke ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 7 - Feuchtgrünland / Hecke Sedemünder Abschnitt C
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt C und Entwicklung von feuchtem Grünland mit späterer Verlegung von zwei Gewässern
Lage: Feldmark Altenhagen I zwischen der Straße „Mühlenbusch“ und Sedemünder, Flur 1, Flurstücke 20/4 und 21/6 (verpachtet an einen örtlichen Landwirt), Größe: 13.226 qm.
Entwicklungsziel: Die Flurstücke waren intensiv genutztes Grünland. Sie sollen zu extensiv genutztem Grünland bzw. Feuchtgrünland entwickelt und teilweise mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern als Teil des Vernetzungssystems zwischen dem Kleinen Deister bei Webelsgrund und dem Katzberg/Osterberg bepflanzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die beiderseits der Flurstücke dem Sedemünder Mühlbach zufließenden Gewässer zu renaturieren.
Maßnahmen / Pflege: An der Südseite des Flurstücks 20/4 wurde am 06. April 1996 parallel zum Gewässer eine 4- bis 5-reihige und vor dem östlich gelegenen ehemaligen Kläranlagengelände eine 2-reihige Hecke gepflanzt. Nach ca. 10 Jahren Entwicklung werden voraussichtlich stärkere Eingriffe erforderlich.
Zur Deckung der Kosten sind die dann benötigten Mittel bereitzustellen.
Im Januar 2006 wurden am Gewässer wachsende nicht standortheimische Hartriegel durch den städtischen Baubetriebshof auf den Stock gesetzt und ihre Standorte mit dem Schnittgut abgedeckt.
Bis zur Realisierung weiterer Entwicklungsmaßnahmen werden die verbleibenden Teile der Flurstücke als extensiv genutztes Grünland (Mähwiese/Weide) verpachtet.
Das Gelände ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 8 - Erlenbruch Sedemünder
Projekt: Sedemünder Wiesen und Erlenbruch
Lage: Feldmark Altenhagen I, südlich von Sedemünder zwischen B 217 und Sedemünder Mühlbach, Flur 1, Flurstücke 58, 59 und 60 (das Grünland ist an einen Schafhalter verpachtet); Größe (ohne Wirtschaftsweg): 8.100 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern und Krautsäumen als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzungszug vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder bis zum Katzberg/Osterberg.
Umwandlung von intensiv genutztem Grünland in Feuchtgrünland.
Umlegung und Renaturierung des nördlich angrenzenden Bachs.
Maßnahmen / Pflege: Nach Abschluss des Neubaus eines Wirtschaftsweges an der Südseite des Geländes (als Ersatz für den ehemals über das Werksgelände Sedemünder verlaufenden Wirtschaftsweg) wurde am 10. April 1999 nördlich des Weges eine 4- bis 5-reihige Hecke aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern gepflanzt. Zwischen dem Weg und der neuen Hecke soll sich ein ca. 5 Meter breiter Krautsaum entwickeln, der bis auf weiteres 1x jährlich ohne Kostenberechnung vom Realverband Altenhagen I geschlegelt wird. Nach ca. 10 Jahren Entwicklung (etwa 2009) werden voraussichtlich stärkere Eingriffe (abschnittsweise auf-den-Stock-setzen der Hecke) erforderlich.
Zur Deckung der dann entstehenden Kosten sind die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen.
Im Sommer 1999 wurde - orientiert an den Geländehöhen – im Bereich des Grünlandes damit begonnen einen neuen Bachlauf auszuheben. Etwa die Hälfte des neuen Bachbetts wurde so vorprofiliert. Im Dezember 2002 wurde die Maßnahme fertig gestellt. Der vormals angrenzende Bach verläuft nun als naturnahes Fließgewässer im Grünlandbereich und trägt u.a. zur Vernässung des Erlenbruchs bei. Zur Absicherung der landwirtschaftlichen Flächen wurde südlich des Weges eine Drainageleitung verlegt (Kompensationsmaßnahme der Medicom Pharma AG).
Im November 2003 wurden an der Grenze zu Flurstück 61/5 4 Eichen-Hochstämme (Kompensationsmaßnahme der FFW Alvesrode), im Dezember 2003 entlang des neuen Bachlaufs weitere standortheimische Gehölze gepflanzt (Kompensationsverpflichtung PROFILIA GmbH & Co. KG). Im Herbst 2004 wurden im Auftrag der Avacon AG 5 Schneeball-Sträucher als Kompensation für Eingriffe im Zusammenhang mit der Verlegung eines 20 kV-Kabels und einer Wasserleitung im Bereich Jägerallee/Papenwinkel gepflanzt.
Im Juni 2005 waren in der Hecke erhebliche Mäuseschäden (v.a. bei den Rosen) zu verzeichnen. Daher wurden zwischen Wirtschaftsweg und Hecke 3 Sitzkrücken für Greifvögel und Eulen aufgestellt.
Im Oktober 2008 wurden die Gehölze von den Pflanzpfählen abgebunden sowie Pfähle und Wildschutzzäune entfernt.
Hinweis: Auf der neuen Wegetrasse liegen ein 20 KV-Kabel und eine Gasleitung der HASTRA, sowie - von der Strasse „Mühlenbusch“ kommend bis ca. zur Mitte der Strecke zwischen der alten Wegetrasse und der B 217 - eine Abwasser-Druckleitung der Stadt Springe, die von dem Punkt (Kontrollschacht) nach Norden abbiegt und über das städtische Flurstück 55/2 in Richtung Dahle verläuft.
Biotop 9 - Sukzessionsfläche Sedemünder
Projekt: Sukzessionsstreifen in Sedemünder
Lage: Feldmark Altenhagen I, zwischen Sedemünder und B 217, Flur 1, Flurstück 55/2, Größe: ca. 860 qm.
Entwicklungsziel: Das Flurstück wurde ursprünglich als Trasse für den Bau eines Ersatzweges erworben. Da der Weg aber aus ökologischen Gründen an der Südseite der städtischen Flurstücke 58, 59 und 60 angelegt wurde, soll sich hier nun sukzessive ein Kraut- und Strauchsaum entwickeln.
Maßnahmen / Pflege: Bis auf weiteres soll die Entwicklung ungestört ablaufen können und beobachtet werden.
Biotop 10 - Hecke Sedemünder Abschnitt D
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt D
Lage: Feldmark Altenhagen I, "Mühlenfeld", Flur 1, Flurstücke 18/6 und 20/5; Größe: 2.390 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern mit Krautsaum als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzung vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder / Mühlenbusch bis zum Katzberg / Osterberg.
Maßnahmen / Pflege: Die Flurstücke liegen nördlich eines von Westen nach Osten (zum Sedemünder Mühlbach) fließenden Gewässers und sind 15 Meter breit.
In den Sommern 2003 bis 2008 wurden die Flurstücke von einem örtlichen Landwirt geschlegelt.
Im Dezember 2003 wurden im Abschnitt zwischen den südlich der Straße "Mühlenbusch" querenden Hochspannungsleitungen und der an der Südseite des Flurstücks 20/4 existierenden Hecke Hochstämme und Heister standortheimischer Baumarten gepflanzt (Kompensationsverpflichtung der DB Telematik GmbH). Nach Rücksprache mit dem Anlieger und der Region Hannover - Fachbereich Umwelt, Team Gewässerschutz West (einseitiger Unterhaltungsstreifen am Gewässer ausreichend) wurde ein Teil der Bäume direkt an das Fließgewässer gesetzt. Zur Vermeidung von Problemen mit der Drainage wurden vorhandene Leitungen im Sommer 2003 durch geschlossene Rohre ersetzt.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Die Baumhecke ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 11 - Feldgehölz / Hecke Sedemünder - Mühlenbusch Abschnitt D
Projekt: Heckenvernetzung Sedemünder – Mühlenbusch, Abschnitt D
Lage: Feldmark Altenhagen I, "Mühlenfeld", Flur 1, Flurstück 75/18, Größe: 8.129 qm.
Entwicklungsziel: Heckenzug mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern mit Krautsaum als Vernetzungselement. Fernziel: Vernetzung vom Kleinen Deister bei Webelsgrund über Sedemünder/Mühlenbusch bis zum Katzberg/Osterberg.
Maßnahmen / Pflege: Das bis zu 50 m breite Flurstück grenzt südlich an ein von Westen nach Osten (zum Sedemünder Mühlbach) fließendes Gewässer.
In den Sommern 2003 bis 2008 wurde das Flurstück von einem örtlichen Landwirt geschlegelt.
Mitte April 2005 wurde ein erster, ca. 210 qm großer Teil des Flurstücks unter Freihaltung eines 10 m breiten Streifens entlang des Fließgewässers mit Hochstämmen, Heistern und Sträuchern standortheimischer Arten bepflanzt (Kompensationsverpflichtung E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG). Bereits im Sommer 2003 - also vor der eigentlichen Pflanzmaßnahme - sind in einem ersten Schritt Drainagearbeiten ausgeführt worden, um auch zukünftig die Funktion der im Umfeld vorhandenen Entwässerungseinrichtungen sicher zu stellen.
Um die genetische und biologische Vielfalt und das damit verbundene Anpassungspotential der einheimischen Gehölzflora langfristig zu sichern, wurde für diese Pflanzaktion erstmals - soweit erhältlich - "gebietseigene" Baumschulware eingekauft (Landeshauptstadt Hannover). Es handelt sich dabei um Gehölze, die sich in unserem Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben, wodurch eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art aus anderen Naturräumen erfolgt ist (die in den Baumschulen z.Zt. noch wesentlich häufiger angebotene Ware ist infolge klonaler Vermehrung genetisch stark eingeengt oder stammt aus weiter entfernten Regionen). Die vorrangige Verwendung "gebietseigener" Gehölze wird durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 41) und die Biodiversitätskonvention (§ 8) unterstützt.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Das Feldgehölz ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren.
Biotop 12 - Stromversorger- Häuschen
Projekt: Stromversorger-Häuschen an der Kummecke
Lage: Das Objekt befindet sich in Verlängerung der Friedrichstraße am Ostufer der Kummecke, Feldmark Springe, "Kleine Höhe", Flur 6, Flurstück 80/1. Größe des Grundstücks: 234 qm.
Entwicklungsziel: Tierartenschutz in und an Gebäuden, Quartier für verschiedene Tierartengruppen (Fledermäuse, Eulen).
Maßnahmen/Pflege: Das kleine Gebäude wird seit Anfang 2000 nicht mehr von Avacon und Telekom genutzt. Mitte 2000 wurde der Strom-Anschluss vom Netz getrennt. Elektrische Installationen und Strom-Zähler sind - bis auf Reste - ausgebaut worden.
Zusammen mit Fachleuten von der NABU-Ortsgruppe Springe e.V. und /vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- u. Naturschutz wurde überlegt, welche Artenschutz-Maßnahmen im und am Gebäude durchgeführt werden können. Damit ankommende Fledermäuse in das Innere des Gebäudes einfliegen können, wurden im Dachbereich 4 Lüftungsziegel entfernt und gegen Fledermausdachsteine getauscht. Innerhalb des ehemaligen Stromversorger Häuschen wurde zusätzlich eine Fledermaus-Großraumhöhle als Sommer- und Überwinterungsquartier aufgehängt.
Zur Deckung der Kosten sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Das Stromversorger-Häuschen ist mindestens 2x jährlich zu kontrollieren. Jeweils im Sommer muss der auf dem Grundstück wachsende Riesen-Bärenklau bekämpft werden.
©Stadt Springe ©Stadt Springe ©Stadt SpringeBiotop 13 - Renaturierung Haller
Projekt: Renaturierung der Haller
Lage: Feldmark Springe, zwischen Kläranlage Springe und Gemarkungsgrenze Alvesrode, Flur 28, Flurstücke 19, 21, 22, 26, 28, 113, 125, 128, 133, 147, Größe: 64.847 qm.
Entwicklungsziel: Oberziel: Ökologische Aufwertung der Haller und Herstellung der durchgängigen Passierbarkeit von der Haller zur Ramke.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Die Flurstücke wurden im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen / Pflege: Die Flurstücke sind zum Zwecke des Naturschutzes an drei Landwirte verpachtet.
Die Pflanzpfähle in den Pflanzflächen der Bauabschnitte 1 - 3 und 5 wurden im Herbst 2004 entfernt.
Im Herbst 2006 wurden die Pflanzpfähle im Unterabschnitt 4 entfernt.
Biotop 14 - Renaturierung Ramke Abschnitt A
Projekt: Renaturierung der Ramke A
Lage: Feldmark Springe, an der Kaiserallee zwischen Bundesstraße B 217 und Höhenweg, Flur 7, Flurstücke 10/5, 11/3, 15/3, 16/3, 17/3, 191/7 und Flur 28, Flurstück 1, Größe: 16.408 qm.
Entwicklungsziel: Oberziel ist die ökologische Aufwertung der Ramke und Herstellung der durchgängigen Passierbarkeit von der Quelle bis zur Haller.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Die Flurstücke wurden im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens zur Verfügung gestellt.
Maßnahmen / Pflege: Im Jahr 2001 wurde der Gewässerrandstreifen mit standortheimischen Sträuchern bepflanzt.
Im Jahr 2003 wurden - nach Abtrag des Oberbodens zwischen Fließgewässer und Pflanzung – in Teilabschnitten Böschungsbefestigungen aus Naturstein und Beton beseitigt, Böschungen abgeflacht sowie zwei Laufverlagerungen angelegt. Zum Hochwasserschutz wurde zu den angrenzenden Äckern hin ein niedriger Wall profiliert.
Im Winter 2007/2008 wurden die Wildschutzzäune entfernt.
Die Flurstücke sind zum Zwecke des Naturschutzes an einen örtlichen Landwirt verpachtet.
Biotop 15 - Renaturierung Ramke Abschnitt B
Projekt: Renaturierung der Ramke B
Lage: Feldmark Springe, zwischen Wirtschaftsweg nördlich des RRB Ramke und Forstweg südlich der Deisterhütte, Flur 6, Flurstücke 21/4 und 21/6; Größe: 2.196 qm.
Entwicklungsziel: Oberziel ist die ökologische Aufwertung der Ramke und Herstellung der durchgängigen Passierbarkeit von der Quelle bis zur Haller.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Maßnahmen / Pflege: Das Flurstück 21/6 war bis zum 30.09.2005 zum Zwecke des Naturschutzes an einen örtlichen Landwirt verpachtet. Nach Ablauf des Pachtvertrages ist ihm weiterhin die Mahd eines 3 Meter breiten Streifens zu seiner Wiese hin erlaubt.
Biotop 16 - Renaturierung der Ramke Abschnitt C
Projekt: Renaturierung der Ramke C
Lage: Feldmark Springe, südwestlich der Deisterhütte, Flur 2, Flurstück 14/1; Größe: ca. 1.000 qm.
Entwicklungsziel: Oberziel ist die Ökologische Aufwertung der Ramke und Herstellung der durchgängigen Passierbarkeit von der Quelle bis zur Haller.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Maßnahmen / Pflege: Im Jahr 2006 wurden zunächst das Ein- und Auslaufbauwerk des ehemaligen Naturfreunde-Teichs abgebrochen, ein Rohrdurchlass beseitigt und die Uferbefestigungen entfernt. Zum Abbau des Gefälles wurden aus angeliefertem Bodenmaterial zwei Sohlgleiten modelliert (nördl. Gleite: 27 lfm, südl. Gleite: 23 lfm). Lieferung und Einbau von Wasserbausteinen zur Ufersicherung und von Kies als Sohlsubstrat. Die Sicherung der querenden Abwasser-Transportleitung erfolgte mittels Felsblöcken.
Die Naturschutzfläche gehört zum Erbpachtgrundstück der Naturfreunde Springe.
Biotop 17 - Zigeunerwäldchen
Projekt: Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes „Ziegeunerwäldchen“ und seiner Umgebung
Lage: Gemeinde Nordstemmen, Feldmark Hallerburg, Flur 1, Flurstück 57/6, östlich des Naturschutzgebietes NSG-HA 115 „Ziegeunerwäldchen“ am landwirtschaftlichen Weg nördlich der Haller gelegen; Größe: 10.399 qm.
Entwicklungsziel: Das Flurstück, das als externe Ausgleichfläche für die aus dem Bebauungsplan Nr. 19, 3. Abschnitt „Loffenkamp“, Stadtteil Stadt Eldagsen resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft erworben wurde, soll nach Anhebung des Grundwasserstandes zu einer Feuchtbrache entwickelt werden. Dem Pächter bleibt es unbenommen, in Abstimmung mit der Stadt weitere Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen, sofern diese den Zielen des Pflege- und Entwicklungsplans „Ziegeunerwäldchen und Umgebung“ (Region Hannover 2004) entsprechen und aus naturschutzfachlicher Sicht geeignet sind, eine weitere Aufwertung der Flächen herbeizuführen.
Maßnahmen / Pflege: Die Flurstücke sind - zwecks Realisierung des im B-Plan festgesetzten Ausgleichs – an die „Biotop-Management-Initiative e.V.“ (Salzhemmendorf) verpachtet.
Biotop 18 - Feldgehölz Kläranlage Eldagsen
Projekt: Feldgehölz Kläranlage Eldagsen
Lage: Feldmark Eldagsen, nordöstlich an die Kläranlage Eldagsen grenzend, Flur 14, Flurstück 38/3; Größe: 10.000 qm.
Entwicklungsziel: Durch Extensivierung und Entwicklung einer Ruderalfläche mit Gehölzbestand sollen das Rückhalte- u. Filtervermögen des Bodens erhöht, das Grundwasser geschützt sowie Lebensräume für Arten u. Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Es soll ein Trittsteinbiotop mit Vernetzungsfunktion in der ausgeräumten Feldflur entstehen, das auch zur Aufwertung des Landschaftsbildes beiträgt.
Maßnahmen / Pflege: Die Pflege der Fläche erfolgt durch die „Biotop-Management-Initiative e.V.“ (Salzhemmendorf).
Biotop 19 - Biotopkomplex Zur Schille
Projekt: Biotopkomplex "Zur Schille"
Lage: Feldmark Bennigsen, nordlich der neuen Feuerwehr, Flur 3, Flurstücke 8/2, 9/4, 9/6, 10/3; Größe: 36.906 qm.
Entwicklungsziel: Landwirtschaftlicher Biotopkomplex für Feldhamster und Feldlerche.
Maßnahmen / Pflege: Bei der ehemals landwirtschaftlich intensiv genutzten Fläche handelt es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme für Feldhamster und Feldlerche, die mit dem Bebauungsplan Nr. 42 "Zur Schille" in Bennigsen umgesetzt wurde. Der Biotopkomplex untergliedert sich in drei verschiedene Nutzungsbereiche.
Im Vordergrund der geplanten Maßnahmen steht der Ausgleichsbedarf für den Artenschutz durch eine feldhamster- und feldlerchengerechte Bewirtschaftung. Hierzu wurden auf etwa 13.000 m² an der West- und der Nordseite zwei ackerbaulich genutzte Streifen angelegt. Beide Flächen werden als Schutzstreifen mit wechselnden Feldkulturen bewirtschaftet.
Zum Schutz vor Hunden und Katzen ausgehend von dem Wirtschaftsweg im Norden und der Straße im Süden wurden parallel dazu Brachstreifen angelegt. Diese sind mit einer Hochstaudenmischung eingesät und zur Vermeidung von Gehölzaufwuchs werden die Streifen alle 3 Jahre gemäht oder umgebrochen.
Der verbleibende Teil der Fläche wurde aus der ackerbaulichen
Bewirtschaftung genommen und in extensives Grünland umgewandelt.
Biotop 20 - Sukzessionsfläche Lausebrink
Projekt: Sukzessionsfläche Lausebrink
Lage: Feldmark Springe, Flur 6, Flurstücke 8/13 und 9/18 (Eigentümerin: Stadt Springe), Flurstück 9/16 (Eigentümer ist ein örtlicher Landwirt); Größe: 6.300 qm.
Entwicklungsziel: Im Bebauungsplan Nr. 57.1 „Lausebrink“ ist auf den o.g. Flurstücken eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „naturbelassene Grünfläche“ festgesetzt.
Maßnahmen / Pflege: Zur Realisierung der Maßnahme fand ein Nutzungstausch mit dem Eigentümer der benachbarten Flurstücke statt. Die Fläche wurde im Frühjahr 2006 mit einer Landschaftsrasen-Mischung mit Kräutern eingesät und im Herbst 2006 einmalig geschlegelt. Solange sich keine Gehölze ansiedeln, können weitere Maßnahmen unterbleiben. Bäume und Sträucher können erst nach Sicherung der in den südlich angrenzenden Graben einmündenden Drainagen toleriert werden.
Biotop 21 - Hecke Plönhagen
Projekt: Hecke Plönhagen
Lage: Feldmark Springe, „Plönhagen“, östlich der Jägerallee und nördlich der Obstplantage Ketelhake, Flur 4, Flurstück 80/3; Größe: 3.000 qm.
Entwicklungsziel: Der mehrreihige Gehölzbestand mit beidseitigen Krautsäumen soll das Rückhalte- u. Filtervermögen des Bodens erhöhen, das Grundwasser schützen, neue Lebensräume für Arten u. Lebensgemeinschaften schaffen und in der Feldmark nördlich Springe zur Vernetzung von Biotopen beitragen. Gleichzeitig sollen der naturraumtypische Charakter des Landschaftsraumes wiederhergestellt sowie die Vielfalt, Eigenart u. Naturnähe des Landschaftsbildes erhöht werden.
Maßnahmen / Pflege: Auf dem Flurstück, das als externe Ausgleichsfläche für die aus den Bebauungsplänen Nr. 47, 1. Änderung „Alter Sportplatz“, Stadtteil Springe und Nr. 72, 2. Änderung „Großer Graben“, Stadtteil Springe resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft dient, wurde Ende 2006 von Realverband und Jagdgenossenschaft Springe eine fünfreihige Hecke aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern gepflanzt. Im Vertrag über die Anlage und dauerhafte Pflege ist u.a. festgelegt, dass auf den Krautsäumen Benjeshecken in einer Breite von 2 – 3 m angelegt werden dürfen.
Biotop 22 - Entwicklungsfläche Alferde
Projekt: Entwicklungsfläche Alferde
Lage: Feldmark Alferde, Dreieck zwischen Ohe und Landesstraße L 461, Flur 5, Flurstück 5/1; Größe: 2.615 qm.
Entwicklungsziel: Durch Extensivierung und Entwicklung einer Ruderalfläche mit Gehölzbestand sollen das Rückhalte- u. Filtervermögen des Bodens erhöht, das Grundwasser geschützt sowie Lebensräume für Arten u. Lebensgemeinschaften geschaffen werden. Es soll ein Trittsteinbiotop mit Vernetzungsfunktion in der ausgeräumten Feldflur entstehen, das auch zur Aufwertung des Landschaftsbildes beiträgt.
Maßnahmen / Pflege: In einem ersten Schritt wurden Im Sommer 2008 die Drainagen am Westrand der Fläche abgefangen und in geschlossenen Rohren auf kürzestem Weg zur Ohe geführt.
Zur westlich gelegenen Ackerfläche hin wurde das Flurstück, das als externe Ausgleichsfläche für die aus dem Bebauungsplan Nr. 47, 1. Änderung „Alter Sportplatz“, Stadtteil Springe resultierenden Eingriffe in Natur und Landschaft dient, im April 2009 mit einer Strauchhecke abgepflanzt. Der Strauchpflanzung ist ein 7 m breiter Krautsaum vorgelagert. Zur Landesstraße hin ist ein 5 m breiter Krautsaum verblieben. Der Rest der Fläche bleibt der Sukzession überlassen.
©Stadt Springe ©Stadt Springe ©Stadt Springe ©Stadt Springe ©Stadt Springe ©Stadt SpringeBiotop 23 - Fischpass Eldagsen
Projekt: Fischpass Eldagsen
Lage: Feldmark Eldagsen, Flentjenburg, bei Solles Mühle, Flur 9, Flurstücke 454, 455/1, 638/4; Größe: ca. 3.500 qm.
Entwicklungsziel: Der Sohlabsturz bei der ehemaligen Mühle Solle befand sich in einem baulich schlechten Zustand, so dass die Standsicherheit gefährdet war. Zudem stellten die in unmittelbarer Nähe vorhandenen Karpfenteiche eine Belastungsquelle für die Wasserqualität des Neuen Gehlenbachs dar. Der Sohlabsturz wurde im Jahr 2008 umgebaut. Neuer Gehlenbach und Wöhlbach wurden im Bereich der beiden Teiche durch Bau eines Steinschwellenbeckenpasses naturnah gestaltet und die Durchgängigkeit für die Fließgewässerfauna wieder hergestellt.
Die Bereiche nördlich des Fischpasses sollen der Sukzession überlassen, die Flächen südlich des Fischweges durch Ergänzung vorhandener Obstbäume zu einer Streuobstwiese entwickelt werden.
Maßnahmen / Pflege: Beim 2. Klimaschutztag in Springe am 24. Mai 2008 hat der NABU Springe mit dem „Klimamarkt“ des NABU teilgenommen. Verbunden damit war das Angebot der Fielmann AG Hamburg, die NABU-Aktion durch eine Baumspende zu unterstützen. Voraussetzung war, dass die Bäume auf öffentlichen Flächen gepflanzt werden, um die Dauerhaftigkeit der Anpflanzung abzusichern. Dieses Angebot hat der NABU Springe dem Umweltamt der Stadt Springe, den Ortsräten und den Realverbänden im Stadtgebiet Springe unterbreitet und u.a. die Möglichkeit erhalten, auf dem neu gestalteten Gelände beim Zusammenfluss von Wöhlbach und Neuem Gehlenbach 10 Apfelbäume alter, hochstämmiger Sorten zu pflanzen. Dazu hat der NABU Springe die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hallermund, Eldagsen eingeladen, um den Kindern einen Bezug zu der neuen Anpflanzung zu geben.
Biotop 24 - Gewässerrandstreifen Ramke D
Projekt: Gewässerrandstreifen Ramke D
Lage: In der Feldmark westlich der Kaiserrampe, Flur 6, Flurstück 54/7, 55/7, 56/11, 60/2, 65/10, 67/17, 228/61, 229/62, 230/63, 231/64, ; Größe: ca. 13.800 qm.
Entwicklungsziel: Oberziel ist die ökologische Aufwertung der Ramke und Herstellung der durchgängigen Passierbarkeit von der Quelle bis zur Haller.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Maßnahmen / Pflege: Auf den ca. 20 m breiten Randstreifen soll der entlang der Ramke vorhandene Gehölzbestand - unter Freihaltung eines 8 m breiten Saums zu den angrenzenden Ackerflächen – durch Sukzession und Anpflanzung standortheimischer Bäume in einer Breite von 12 m bis 13,5 m ergänzt werden.
Die Säume zu den angrenzenden Ackerflächen werden in einem Zeitraum von 5 Jahren einmal jährlich so gepflegt, dass sich nur auf den zwischen den Säumen und der Ramke befindlichen Teilbereichen der Gewässerrandstreifen Gehölze durch Sukzession ansiedeln können.
In Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover sind alle 5 Jahre auch kleinere Teilbereiche der Sukzessionsflächen zu pflegen, um besonnte Bereiche für Wärme liebende Arten offen zu halten
Der Ramke selbst soll gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, ihren Lauf durch Eigendynamik in den Bereich der Gewässerrandstreifen zu verlagern.
Biotop 25 - Gewässerrandstreifen Kummecke A
Projekt: Gewässerrandstreifen Kummecke A
Lage: in der Feldmark östlich der Osttangente, Flur 6, Flurstück 88/1, 88/3, 99/4, 290/98, 302/102; Größe: ca. 9.500 qm.
Entwicklungsziel: Verbreiterung und Aufwertung des Uferrandstreifens der Kummecke.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Maßnahmen / Pflege: Der Uferstreifen der Kummecke wurde an der nördlichen Bachseite auf 10 m und an der südlichen Bachseite auf 13 m verbreitert. Zur Gewährleistung der Gewässerunterhaltung an der Kummecke ist entlang der Außengrenze der Südseite ein 3 m breiter Geländestreifen nicht zu bepflanzen, sondern ausschließlich der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Zur Vermeidung einer zu starken Verschattung der Kleingartenanlage ist auf der nördlichen Uferseite ein 4 m breiter Streifen an der Außengrenze ebenfalls nicht zu bepflanzen. Dieser bleibt ebenfalls der natürlichen Entwicklung überlassen.
Etwa 1/3 der Uferstreifenfläche wurde durch eine Initialpflanzung mit 50 standortheimischen Laubgehölzen je 100 m² (Weiden und Ufergebüsche) zu einem Weidengebüsch entwickelt.
Die gesamten restlichen Flächen des Uferstreifens sollen sich selbst entwickeln. Die gesamte Fläche wird dauerhaft gepflegt und einmal pro Jahr im September/ Oktober gemäht. Bei Abgang sind die Gehölze durch standortheimische Pflanzen.
Biotop 26 - Gewässerrandstreifen Kummecke B
Projekt: Gewässerrandstreifen Kummecke B
Lage: Im Bereich Sophienhöhe nördlich von Springe, Flur 5, Flurstück 18/5; Größe: 3.750 qm.
Entwicklungsziel: Verbreiterung und Aufwertung des Uferrandstreifens der Kummecke.
Teilziele: Förderung der Eigendynamik, Reduktion der hydraulischen Belastung, Reaktivierung von Auenbereichen, Verbesserung der Wassergüte, Förderung der Artenvielfalt, Aufhebung der Segmentierung des Gewässers, optische Einbindung des Gewässerbiotops in die Landschaft, Förderung des Erlebnis- u. Erholungswertes.
Maßnahmen / Pflege:
Der Uferstreifen der Kummecke wurde an der nördlichen Bachseite auf 10 m und an der südlichen Bachseite auf 13 m verbreitert. Zur Gewährleistung der Gewässerunterhaltung an der Kummecke ist entlang der Außengrenze der Südseite ein 3 m breiter Geländestreifen nicht zu bepflanzen, sondern ausschließlich der natürlichen Entwicklung zu überlassen.
Zur Vermeidung einer zu starken Verschattung der Kleingartenanlage ist auf der nördlichen Uferseite ein 4 m breiter Streifen an der Außengrenze ebenfalls nicht zu bepflanzen. Dieser bleibt ebenfalls der natürlichen Entwicklung überlassen.
Etwa 1/3 der Uferstreifenfläche wurde durch eine Initialpflanzung mit 50 standortheimischen Laubgehölzen je 100 m² (Weiden und Ufergebüsche) zu einem Weidengebüsch entwickelt.
Die gesamten restlichen Flächen des Uferstreifens sollen sich selbst entwickeln. Die gesamte Fläche wird dauerhaft gepflegt und einmal pro Jahr im September/ Oktober gemäht. Bei Abgang sind die Gehölze durch standortheimische Pflanzen.
Biotop 27 - Sukzessionfläche Eldagsen
Projekt: Sukzessionsfläche Eldagsen
Lage: Südlich der Grundschule Hallermundt in Eldagsen, Flur 9, Flurstück 570/1; Größe: 4.917 qm.
Entwicklungsziel: Langfristige Entwicklung Halbruderaler Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM).
Maßnahmen / Pflege: Im südlichen Teilbereich des Bebaungsplanes Nr. 20 "Sportzentrum", 1. Änderung, wurde die ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche aus der Bewirtschaftung genommen mit dem Ziel dort langfristig halbruderale Gras- und Staudenflure zu entwickeln. Die Fläche wurde im Bebauungsplan als „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt und in den Ökokontoflächen-Pool der Stadt Springe integriert. Dieser dient der Bevorratung von Ökopunkten zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Nach der letzten Ernte wurde die Fläche im Jahr 2020 aus der Bewirtschaftung genommen und der Eigenentwicklung überlassen. Vorgesehen ist eine extensive Pflege nach Bedarf, jedoch spätestens nach 3 Jahren, damit die Fläche von Gehölzaufwuchs freigehalten wird. Da die Fläche fortan als Ökokontofläche geführt wird, erfolgt eine jährliche Kontrolle zum Zustand und zur Biotoptypentwicklung. Sollte sich der gewünschte Biotoptyp nicht innerhalb von 3 Jahren einstellen, werden in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover eine Ansaat oder anderweitige Pflegemaßnahmen durchgeführt.
Biotop 28 - Gewässerrandstreifen Hüpeder Bach
Projekt: Gewässerrandstreifen Hüpeder Bach
Lage: Entlang des Hüpeder Bachs am südöstlichen Ortsrand von Bennigsen, Flur 5, Flurstücke 53/2, 54/2, 55, 57/1, 59/1, 60/4, 61/6, 61/8, 62/10, 63/19; Größe: ca. 5.750 qm.
Entwicklungsziel: Ökologische Aufwertung des Hüpeder Baches im Zuge des Bebauungsplanes Nr 29 "Gewerbegebiet Schildbruch".
Maßnahmen / Pflege: Durch eine punktuelle Erlenpflanzungen als breiter Gehölzstreifen entlang des Hüpeder Bachs sowie die Entwicklung eines artenreichen Ruderalflures als Uferrandstreifen wird eine ökologische Aufwertung des Gewässers und die Integration des Gewerbegebietes in die Landschaft erzielt. Die Flächen sind weitestgehend sich selbst überlassen. Lediglich aufkommende Gehölze innerhalb des Ruderalstreifens werden entfernt, da dieser auch der Gewässerunterhaltung dient.
Biotop 29 - Vogelschutzgehölz
Projekt: Vogelschutzgehölz
Lage: Im Bereich Dammfeld, südlich der B 217, Flur 10, Flurstück 185/6; Größe: 15.323 qm.
Entwicklungsziel: Anlage eines Vogelschutzreviers durch den NABU Springe.
Maßnahmen / Pflege: Im Jahr 1980 wurde dem Deutschen Bund für Vogelschutz, heute NABU, das Gelände der ehemaligen Abraumhalle an der B217 zur Pflege und Betreuung angeboten. Durch die Anlage eines Biotops aus Bäumen, Sträuchern und Wasserfläche wurde ein Vogelschutzrevier geschaffen.
Biotop 30 - Grünland Lauseberg
Projekt: Grünland Lauseberg
Lage: In der Feldmark östlich von Völksen, südlich des Lausebergs, Flur 4, Flurstück 51; Größe: 3901 qm.
Entwicklungsziel: Extensives Grünland.
Maßnahmen / Pflege: Das Grundstück ist ausschließlich zur Mahd zu nutzen. Die Fläche ist maximal zweimal pro Jahr zu mähen (1. Mahd: ab 01. Juni, 2. Mahd: ab August/September) und das Mähgut ist abzufahren.
Walzen, Schleppen und ähnliche Bodenbearbeitungsmaßnahmen sind nur nach Rücksprache gestattet. Die Fläche ist in einem Arbeitsgang von innen nach außen zu mähen und nicht für das tägliche Grünfutterholen zu verwenden. Eine Veränderung der Bodenoberfläche, insbesondere zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, Auffüllen von Senken und ähnliche Maßnahmen sind nicht zulässig. Eine Ackerzwischennutzung sowie ein Umbruch bzw. Fräsen zum Zwecke der Grünlanderneuerung sind nicht zulässig. Der Einsatz von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist ebenfalls nicht zulässig. Eine Düngung der Fläche ist nach vorheriger Absprache zulässig. Das Aufbringen von jeglicher Gülle und Jauche, von Abfällen und Mist sowie von Klärschlamm und Kompost auf der Fläche ist nicht gestattet. Die Fläche darf nicht als Nachweis für den Flächenbedarf bei Massentierhaltung eingesetzt werden. Die Fläche darf nicht unbewirtschaftet liegengelassen werden. Die Errichtung von (auch zeitlich begrenzten) Baulichkeiten ist nicht zulässig.
Biotop 31 - Gewässerrandstreifen Großer Graben
Projekt: Gewässerrandstreifen Großer Graben
Lage: Im Siedlungsbereich Springe innerhalb des Baugebietes "Großer Graben", Flur 10, Flurstücke 75/202, 75/206, 94/54, 94/57, 228/2, 228/4, 494/52, 499; Größe: 24.150 qm.
Entwicklungsziel: Entwicklung einer Grünfläche als Grünverbindung und Gewässeraufweitung für die Regenwasserrückhaltung. Ebenfalls soll eine landschaftsgerechte Einbindung des Wohngebietes "Großer Graben" erziehlt werden.
Maßnahmen / Pflege: Die Grünfläche wurde mit standortheimischen Gehölzen bepflanzt und halboffen gegliedert. Die übrigen Flächen sind als Extensivwiesen oder Rasenflächen entsprechend gestaltet.
Die Grünfläche wird jährlich abschnittsweise ab dem 15. Juli gemäht inklusive Mähgutentnahme. In den Regenwasser-Kanalausläufen werden aufkommende Gehölze entfernt. In den übrigen Bereichen ist der Gehölzaufwuchs zulässig.
Biotop 32 - Waldumbau Bergesgrund
Projekt: Waldumbau Bergesgrund
Lage: Nördlich der Domaine Dahle, Flur 13, Flurstück 71/18; Größe: 22.772 qm.
Entwicklungsziel: Umwandlung eines 40-jährigen Fichtenforstes vor Hiebreife in einen Mesophilen Buchenwald. Gezielte Veränderung der Baumartenzusammensetzung und der Bestandesstrukturen von naturfernen Waldbiotopen zu naturnäheren.
Waldentwicklungsziel sollte der „lichte Wirtschaftswald“ sein. Ein Naturwald ohne forstliche Eingriffe würde sich am vorgesehenen Standort zu einem reinen Buchenwald entwickeln. Ein gewisser Anteil an Eichen und anderen Laubholzarten wie Ulme, Esche, Ahorn, Linde und Hainbuche wird aus Naturschutzsicht als vielfältiger und artenreicher angesehen.
Maßnahmen / Pflege: Fremdländische Baumarten wie Roteiche, Japanlärche oder Douglasie dürfen nicht angepflanzt werden. Verzichtet werden soll aber auch auf die Fichte, die im Deister auf relativ großen Flächen angebaut wurde.
Vorhandene Waldbestände nicht heimischer Baumarten sind durch Unter-, Vor- und Nachanbau, kleinflächig auch durch Kahlschlag in standortheimische Waldbestände zu überführen.
Ansprechpartner/in
Herr Mathias Gehrke | |
Standort Salzhaube, Zimmer 26 // 1. OG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-330 Telefax: 05041 73-9330 E-Mail: mathias.gehrke@springe.de | |
Herr Caspar Heinemann | |
Standort Salzhaube, Zimmer 26 // 1. OG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-317 Telefax: 05041 73-9317 E-Mail: caspar.heinemann@springe.de |
Organisationseinheiten
Fachdienst 36 - Umwelt | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe | Die Fachdienste sind telefonisch von Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr erreichbar. Wenn Sie uns persönlich Vorort aufsuchen möchten und damit wir uns auf Ihr Anliegen angemesssen vorbereiten können, vereinbaren Sie bitte möglichst vorab mit der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch einen Termin. |