Schmutzwassergebühren
Die Kanalbenutzungsgebühren werden festgesetzt und erhoben aufgrund der Abwasserabgabensatzung der Stadt Springe in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung. Die Veranlagung zur Vorauszahlung und Abrechnung erfolgt im Auftrage der Stadt Springe durch die Stadtwerke Springe GmbH und ist auf deren Bescheid ersichtlich. Lediglich der Ortsteil Altenhagen I, sowie die zusätzlich eingeleiteten Schmutzwassermengen (Brauchwasseranlagen, Brunnenwasser) werden durch die Stadt Springe selbst abgerechnet.
Bei der "Gebührenbedarfsberechnung" spielen die Investitionskosten bei der Unterhaltung, sowie Erneuerung des Kanalnetzes und der Klärwerke eine wesentliche Rolle. Die ständige Anpassung an den neuesten Stand der Technik erfordert Investitionen und entlastet die Umwelt. Diese Investitionen sind Bestandteil der Kanalbenutzungsgebühren.
Die Gebühr wird nach der in die Kanalisation eingeleiteten Schmutzwassermenge berechnet. Die Schmutzwassergebühr entspricht daher in der Regel dem Verbrauch von Frischwasser.
Die Frischwasserabrechnung erfolgt direkt durch den Frischwasserversorger (Avacon) und steht in der Regel in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der Abrechnung der Schmutzwassergebühren.
Externe Behörde
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