Eine Gebühr in Höhe von 14,50 € fällt an.
Die Gebühren werden durch einen seperaten Kostenbescheid erhoben und können durch Überweisung beglichen werden.
Zahl der bei Geschäftsaufgabe/-übergabe tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers); ohne Inhaber
Hauptniederlassung (falls die Betriebsstätte lediglich eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist)
Künftige Betriebsstätte (falls an einem anderen Ort eine Neuerrichtung beabsichtigt ist)
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Grundbetrag: 1450 14,50 EUR
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 14,50 EUR
Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.
*) Pflichtfelder
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