Bauaufsicht
Zur Salzhaube 9,
31832 Springe / Deister
Der Fachdienst Bauaufsicht der Stadt Springe ist für Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Stadt Springe zuständig. Darüber hinaus ist er aber auch für Bauvoranfragen, Verfahren nach § 62 NBauO, Gebrauchsabnahmen, Baulasten, Bescheinigungen nach Wohnungseigentumsrecht und Bauberatung allgemein zuständig. Außerdem nimmt die Bauaufsichtsbehörde auch die Aufgabe einer unteren Denkmalschutzbehörde wahr.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht bieten sich an, baurechtliche Fragen in persönlichen Gesprächen zu erörtern. Wegen der sich häufig verändernden Vorschriften im öffentlichen Baurecht sollten Bauwillige von diesem Angebot Gebrauch machen. Oftmals können Lösungen gefunden werden, die ihre Wünsche in Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Baurechts bringen. Um allerdings Wartezeiten zu vermeiden, sollte jeweils eine telefonische Terminabsprache erfolgen.
Alexandra Sieder Zimmer 16 Tel. 05041 / 73 – 316 alexandra.sieder@springe.de |
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Mirko Langguth Zimmer 15 Tel. 05041 / 73 – 315 mirko.langguth@springe.de |
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Uta Al-Zamari Zimmer 14 Tel. 05041 / 73 – 314 uta.al-zamari@springe.de |
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Pascal Berg Zimmer 13 Tel. 05041 / 73 – 675 pascal.berg@springe.de |
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Sophia Reich Zimmer 12 Tel. 05041 / 73 – 312 sophia.reich@springe.de |
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Meike Callies |
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Sprechzeiten nach Vereinbarung:
Der Fachdienst Bauaufsicht ist telefonisch erreichbar werktags in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Die Bauaufsicht für Publikumsverkehr geschlossen. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Karte
Organisationseinheiten
Fachdienst 63 - Bauaufsicht | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe |
Dienstleistung
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Abbruch Anzeige
- Bauaufsicht
- Bauaktenarchiv
- Baugenehmigung Erteilung
- Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung
- Verfahrensfreie Baumaßnahmen