Aufgrund der Grundsteuerreform ändert sich bei allen Grundsteuerpflichtigen die Höhe der zu entrichtenden Grundbesitzabgaben. Daher werden zum Jahresanfang neue Abgabenbescheide verschickt, denen Sie die geänderten Beträge entnehmen können.
Die erste Steuerfälligkeit ist der 15. Februar 2025. Bis dahin sollte auch das Geld bei der Stadtkasse eingehen. Bei einer Überweisung ist unbedingt das Kassenzeichen entsprechend der Bescheide anzugeben. Nicht fristgerechte Zahlungen müssen gemahnt werden und bei Missachtung der Mahnfrist wird das Vollstreckungsverfahren (zwangsweise Einziehung) eingeleitet. Bei beiden Verfahren entstehen zusätzliche Kosten, die durch die Steuerpflichtige oder den Steuerpflichtigen zu begleichen sind.
Eine Abbuchung der künftigen Forderungen zu den jeweiligen Fälligkeiten ist dabei die einfachere Alternative. Den Vordruck zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und Allgemeines zum Verfahren finden Sie hier (oder weiter unten auf dieser Seite unter "Dokumente").
Hat sich Ihre Bankverbindung seit der letzten Abbuchung geändert, überprüfen Sie bitte, ob Sie uns diese Änderung bereits mitgeteilt haben.
Wichtiger Hinweis: Neuanträge zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (den Vordruck erhalten Sie auch mit den Abgabenbescheide übersandt) und Änderung der Bankverbindung können nur bis zum 10.02.2025 (Eingang in der Stadtkasse) berücksichtigt werden. Später eingehende SEPA-Mandate werden erst zur nächsten Fälligkeit (15.05.2025) berücksichtigt. Die aktuelle Fälligkeit wäre dann zu überweisen.
Eingerichtete Daueraufträge passen Sie bitte, nach Zustellung der Abgabenbescheide, den neuen Forderungshöhen an.
Bei Fragen zum Thema SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist die Stadtkasse unter der Rufnummer 05041 73-272 oder 220 (Mail: Stadtkasse@springe.de) behilflich.
Bei Fragen zu den Abgabenbescheiden wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung 05041 73-258, -257 oder 285.