Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zum Lärmaktionsplan (Runde 4)

an Haupteisenbahnstrecken des Bundes hat begonnen. Beteiligung von allen Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, ist bis zum 24. April möglich.

Meldung vom 15.03.2023
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