Grundstückseigentümer im Stadtgebiet haben ihre Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung (AbwBesS) der Stadt Springe zu betreiben. Diese fordert, ebenso wie die anerkannten Regeln der Technik, dass für Neuanlagen die Wasserdichtheit bei Herstellung nachzuweisen ist (§ 11 Abs. 2). Hinsichtlich der regelmäßigen Überwachung bestehender Anlagen für häusliches Abwasser sind Erstprüfungen und Wiederholungsprüfungen unaufgefordert in einem Abstand von 25 Jahren vorzunehmen (§ 12 Abs 5 AbwBesS).
Im Springer Stadtgebiet ist die Verpflichtung zur Eigenüberwachung und Erstprüfung seit dem 01.01.2005 (in der Fassung vom 01.01.2020) in der Abwasserbeseitigungssatzung verbindlich geregelt. Eine konkrete Regelung ist sehr wichtig, da Kanäle im Entsorgungsgebiet vielfach im Grundwasser oder der Grundwasserwechselzone liegen. „Die Rohre müssen dicht sein“, die Stadtentwässerung weist darauf hin, dass undichte Abwasseranlagen und eindringendes Fremdwasser die Betriebssicherheit der Abwasserableitung gefährden, darüber hinaus die Kosten für Ableitung und Behandlung des Abwassers erhöhen und die Reinigungsleistung bei der Abwasserbehandlung vermindert.
Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage sollten zunächst in Erfahrung bringen, welche Bestandsanlagen vorhanden sind. Hierfür können Entwässerungszeichnungen oder eine Bestandserfassung vor Ort herangezogen werden. Von besonderer Bedeutung sind Zugangsmöglichkeiten zu den erdverlegten Anlagen, also Übergabeschächte an der Grenze oder Inspektionsöffnungen im Gebäude.
Anschließend sollten Angebote von Fachunternehmen, die über die Sachkunde für Dichtheitsprüfungen verfügen, eingeholt werden. Anbieter sollten den Auftragsumfang und das Grundstück vor der Erstellung eines Angebotes in Augenschein nehmen. Es ist ratsam, mehrere Anbieter abzufragen und Preise zu vergleichen.
Werden bei Bestandserfassung oder Kontrollprüfung Undichtigkeiten festgestellt, ist eine Instandsetzung erforderlich, bevor ein Dichtheitsnachweis geführt werden kann. Erfolgen im Zusammenhang mit Kontrollprüfung oder Instandsetzung bauliche Änderungen an Entwässerungsanlagen, z.B. der Neubau von Übergabeschächten, ist ein Entwässerungsantrag zu stellen. Auf diesem Wege wird vorab geprüft, ob Änderungen technisch sinnvoll und satzungskonform sind. Bei Bedarf gibt die Stadtentwässerung erforderliche Hinweise mit der Genehmigung.
Als Dichtheitsnachweis ist die Dokumentation einer erfolgreich durchgeführten Druckprüfung vorzulegen. Diese besteht aus einem Prüfprotokoll und einer zeichnerischen Darstellung der überprüften Entwässerungsanlagen.
Bei Fragen und Beratungsbedarf hierzu sollten sich die Grundstückseigentümer im Stadtgebiet persönlich direkt an die Stadtentwässerung Springe wenden. Mitarbeiter der Stadtentwässerung stehen diesen sowohl im Büro als auch vor Ort gern beratend zur Seite.
Meldung vom 06.12.2017 Letzte Aktualisierung: 17.06.2020