Da in der Region Hannover der Inzidenzwert so hoch ist, gelten für das Wisentgehege Springe folgende Regelungen: Mit Inkrafttreten der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte bundesweite Notbremse) darf das Wisentgehege ab Sonnabend, 24.04.2021, Besucher*innen nur noch einlassen, wenn sie ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Es muss ein Test auch für alle angemeldeten begleitenden Personen vorgelegt werden. Ausgenommen sind nur Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einlass ins Wisentgehege Springe nur mit negativem Test
Einlass ins Wisentgehege Springe nur mit negativem Test
Das Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung gilt ab Sonnabend
Meldung vom 23.04.2021
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