Eine Gebühr in Höhe von 14,50 € fällt an.
Hauptniederlassung (falls die Betriebsstätte lediglich eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle ist)
Künftige Betriebsstätte (falls an einem anderen Ort eine Neuerrichtung beabsichtigt ist)
Zahl der bei Geschäftsaufgabe/-übergabe tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers); ohne Inhaber
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Grundbetrag: 1450 14,50 EUR
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 14,50 EUR
Hinweis: Eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit ist erneut anzeigepflichtig.
*) Pflichtfelder