Vorkaufsrechtsverzichtserklärung nach § 24 ff. BauGB Antrag auf Erteilung

Vorspann

Dieser Service steht ausschließlich Notaren und Notarinnen zur Verfügung. Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung ist kostenpflichtig.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie gern die Grundstücksverwaltung, Frau Fätckenheuer, Tel.: 05041-73271 oder per E-Mail:

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Angaben zum veräußerten Grundstück

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Sollte es sich um ein Teilstück eines Flurstückes handeln, fügen Sie bitte einen aussagekräftigen Lageplan hinzu
Weiteres zu veräußerndes Grundstück 1*
Kostenschuldner

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Kostenschuldner Vorkaufsrechtsverzichtserklärung*
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Käufer

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Datenschutz

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Nachspann

Mit dem Absenden dieses Antrages entsteht eine Gebührenpflicht. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 3 Monaten erhalten Sie postalisch eine Verzichtserklärung, sofern die Stadt Springe kein Vorkaufsrecht hat oder davon keinen Gebrauch macht.

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