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Kurzfristiger Aufenthalt
 

Angaben zur Person

Personendaten des/der Antragstellenden
Familienangehörigen von EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängige(r) Verwandte(r) in aufsteigender Linie) ist es in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit freigestellt, Angaben zu ihrer beruflichen Tätigkeit, der Referenz und der Finanzierung ihres Aufenthalts zu machen. Gehören Sie zu diesem Personenkreis und möchten dazu keine Angaben machen, wählen Sie bitte Ja. Ihre Verwandtschaftsbeziehung muss anhand von Dokumenten nachgewiesen werden.
Möchten Sie Ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben?
Beruf

Kontaktdaten

Wohnanschrift des/der Antragstellenden

ja

Unterlagen

Ausweispapiere und Reiseunterlagen
Biometriedaten
Wurden Ihre Fingerabdrücke bereits für die Zwecke eines Antrags auf ein Schengen-Visum erfasst?

Reisedaten

Reisedaten
Ggf. Einreisegenehmigung für das Endbestimmungsland

Referenz

Einladende Person

Kostenübernahme

Reisekosten und Lebenshaltungskosten
Die Reisekosten und die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts des Antragstellers/der Antragstellerin werden getragen:
Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts