Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung/des Aufzuges anzumelden.
Außerdem ist in der Anmeldung anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung/des Aufzuges verantwortlich sein soll.
Bitte nutzen Sie hierfür linksstehendes Anmeldungsformular.