Vergnügungssteuer Festsetzung

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Allgemeine Informationen

Die Spielgerätesteuer ist eine örtliche Steuer.  

Der Spielgerätesteuer unterliegen die folgenden im Stadtgebiet durchgeführten Veranstaltungen:

  • das Ausspielen von Geld- oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
  • das Aufstellen/ der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.
Welche Gebühren fallen an?

Die Steuersätze werden in der Spielgerätesteuersatzung festgelegt.

Rechtsgrundlage
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