Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Annika SchultenStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 21 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-353
Telefax: 05041 73-9353
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei Veranstaltungen aller Art sind je nach Art und Umfang der Veranstaltung verschiedene Genehmigungen zu beantragen bzw. Behörden zu informieren.

Verfahrensablauf

Bitte füllen Sie untenstehendes Formular "Anzeige einer Veranstaltung" aus und reichen es spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei linksstehendem Ansprechpartner ein.

Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da zu der Anzeige in der Regel u. a. die Feuerwehr, die Bauaufsichtsbehörde, die Polizei und die Straßenverkehrsbehörde gehört werden müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer

Eventuell erforderliche ergänzende Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anzeigeformular.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung

Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Hinweis zum Datenschutz: Zur Bearbeitung Ihrer Anzeige werden Ihre Daten gespeichert.

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