Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Steinmetz, Gärtner, Bestatter) auf den städtischen Friedhöfen bedarf der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.
Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof - gewerblich
Ansprechpartner/in
Stadt Springe | |
Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 730 Telefax: 05041 73281 E-Mail: stadt@springe.deHomepage: https://www.springe.de |
Allgemeine Informationen
Voraussetzungen
Zugelassen werden Gewerbetreibende, die
- die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind,
- selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder in die Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen oder eine Gewerbeanzeige oder vergleichbares vorweisen und
- eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (Formular kann hier heruntergeladen werden)
Nachweis über ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung an.
Rechtsgrundlage
§ 7 der Friedhofssatzung der Stadt Springe
Dokumente
Friedhofssatzung (175 kB) | |
Friedhofsgebührensatzung (36 kB) |