Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof - gewerblich

Ansprechpartner/in
Stadt Springe
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 730
Telefax: 05041 73281
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­sprin­ge.de
 

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Steinmetz, Gärtner, Bestatter) auf den städtischen Friedhöfen bedarf der Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. 

Voraussetzungen

Zugelassen werden Gewerbetreibende, die

  • die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind,

  • selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt haben oder in die Handwerksrolle eingetragen sind oder über eine gleichwertige Qualifikation verfügen oder eine Gewerbeanzeige oder vergleichbares vorweisen und

  • eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?


Antrag (Formular kann hier heruntergeladen werden)

Nachweis über ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Friedhofsgebührensatzung an.

Rechtsgrundlage

§ 7 der Friedhofssatzung der Stadt Springe

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