Der Straßenausbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe, die für die Refinanzierung von Straßenbaumaßnahmen erhoben wird. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer und ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem Erschließungsbeitrag nach den Regelungen des (Bundes-) Baugesetzbuches/BauGB. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenausbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende, also eine nachträgliche, Herstellungsmaßnahme an einer Verkehrsanlage.
Straßenausbaubeiträge
Ansprechpartner/in
Herr Oliver Wilhelms | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4a // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-344 Telefax: 05041 73-9344 E-Mail: oliver.wilhelms@springe.de | |
Herr Udo Helms | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4 // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-382 Telefax: 05041 73-9382 E-Mail: udo.helms@springe.de | |
Herr Julian Kiesewetter | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4 // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-304 Telefax: 05041 73-9304 E-Mail: julian.kiesewetter@springe.de |
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
§§ 6 und 6b Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS)
Ausbaubeitragssatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen (ABS wkB)
Was sollte ich noch wissen?
Vor Beginn einer Straßenbaumaßnahme informieren wir die betroffenen Anlieger im Rahmen einer Anliegerversammlung über die geplante Maßnahme.
Eine genaue Berechnung und Erhebung der Beiträge erfolgt bei einmaligen Beiträgen erst nach Eingang sämtlicher Schlussrechnungen nach Beendigung der Maßnahme.
Bei wiederkehrenden Beiträgen erfolgt die Berechnung und Erhebung am Anfang eines Jahres für das vergangene Kalenderjahr.