Sondernutzungserlaubnis

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Herr Jan HischerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 47 // 1. OG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-245
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sondernutzungen sind die Nutzungen öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch (i.d.R. der Verkehrszweck) hinaus. Typische Arten der Sondernutzungen sind u.a. Plakatierungen, das Aufstellen von Stühlen vor Restaurants, Warenauslagen vor Geschäften sowie der Betrieb von Informationsständen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der ausgefüllte Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis und ggf. erforderliche Anlagen zur Erläuterung der Nutzung (z.B. Lageplan etc.).

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren sind der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Springe zu entnehmen und richten sich nach Art und Umfang der Sondernutzung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Erlaubnisanträge sind bei der Stadt mindestens zwei Wochen vor Inanspruchnahme der Sondernutzung schriftlich (Antragsformular) zu stellen.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der derzeit gültigen Fassung.

Satzung über Erlaubnisse für  Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten  in der Stadt Springe (Sondernutzungssatzung) vom 27.09.2001

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Springe (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 27.09.2001

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