Sondernutzungen sind die Nutzungen öffentlicher Flächen über den Gemeingebrauch (i.d.R. der Verkehrszweck) hinaus. Typische Arten der Sondernutzungen sind u.a. Plakatierungen, das Aufstellen von Stühlen vor Restaurants, Warenauslagen vor Geschäften sowie der Betrieb von Informationsständen.
Sondernutzungserlaubnis
Ansprechpartner/in
Herr Jan Hischer | |
Rathaus, Zimmer 47 // 1. OG Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-245 E-Mail: jan.hischer@springe.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der ausgefüllte Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis und ggf. erforderliche Anlagen zur Erläuterung der Nutzung (z.B. Lageplan etc.).
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren sind der Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Springe zu entnehmen und richten sich nach Art und Umfang der Sondernutzung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind bei der Stadt mindestens zwei Wochen vor Inanspruchnahme der Sondernutzung schriftlich (Antragsformular) zu stellen.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) in der derzeit gültigen Fassung.
Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Springe (Sondernutzungssatzung) vom 27.09.2001
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Springe (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 27.09.2001