Regelmäßig wiederkehrende Forderungen, wie Grundbesitzabgaben, können zur jeweiligen Fälligkeit auf dem Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens durch die Stadtkasse eingezogen werden.
Die Voraussetzung hierzu ist ein SEPA-Lastschriftmandat.
Abgebucht werden können nur zukünftige Forderungen. Rückstände sind in jedem Fall zu überweisen.
Vor dem ersten Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift wird die Stadt Springe Sie über den Einzug in dieser Verfahrensart informieren und Ihnen Ihre Mandatsreferenz mitteilen. Sollten Sie keine Mitteilung erhalten, ist davon auszugehen, dass Ihr Schreiben nicht bei uns eingegangen ist.