Reisegewerbekarte beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Annika SchultenStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 21 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-353
Telefax: 05041 73-9353
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe) VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 05116160
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511616-23400
Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach § 4 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) oder ohne eine solche zu haben

    • Waren feilbietet oder
    • Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft,
    • Leistungen anbietet oder
    • Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.  

Dazu wird eine Reisegewerbekarte benötigt. Diese ist bei der Ausübung der Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss den in ihrem/seinem Betrieb Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die beantragte Reisegewerbekarte.

An wen muss ich mich wenden?

Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihre gewerbliche Niederlassung im Gemeindegebiet Springe, wenden Sie sich zur Beantragung einer Reisegewerbekarte an die Stadtverwaltung Springe, Fachdienst Ordnung und Verkehr, Auf dem Burghof 1, 31832 Springe.

Voraussetzungen

Gewerbliche Zuverlässigkeit

(Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personaldokument

 Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Foto (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

 Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

 nach Belegart O.

Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

 nach Belegart 9.

Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister

 Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Register ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.

Ggf. Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Diese ist nach dem Regeln des Infektionsschutzgesetz nur erforderlich beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln

Siehe auch "Merkblatt Reisegewerbekarte"

Welche Gebühren fallen an?

342,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die reisegewerbliche Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Erlaubnis durch Aushändigung der Reisegewerbekarte erteilt wurde.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet. 

Rechtsbehelf

In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.

Anträge / Formulare

Im weiteren Verlauf finden Sie ein Formular zum Download. Sie können sich das Formular auch persönlich im Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung Springe aushändigen lassen:

  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
Was sollte ich noch wissen?

In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

zurück