Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
Frau H. Stappenbeck (hundesteuer@springe.de) | |
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-257 Telefax: 05041 73-9257 E-Mail: hildegard.stappenbeck@springe.de | |
Frau C. Geide (hundesteuer@springe.de) | |
Rathaus, Zimmer 57 // 1. OG Auf dem Burghof 1 31832 Springe Telefon: 05041 73-285 Telefax: 05041 73-9285 E-Mail: cornelia.geide@springe.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Stadt Springe
- Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2024 - 2026.
Die Hundesteuer beträgt
- für den 1. Hund 96,-- €/Jahr
- für den 2. Hund 150,-- €/Jahr
- und für jeden weiteren Hund 180,-- €/Jahr.
Dokumente
Hundesteuersatzung (152 kB) | |
Merkblatt Hundehaltung (154 kB) |
Formulare zum Download
Anmeldung Hundesteuer (178 KB) | |
Abmeldung Hundesteuer (78 KB) |