Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
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- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
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- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
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- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Stadt Springe durchgeführt wird.