Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Stadt Springe erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Springe beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz (derzeit bei 504 v. H. [Stand 2024]) und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Grundstückseigentümer haben jährlich Grundsteuern an ihre Gemeinde zu entrichten. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d. h., sie bezieht sich auf das Grundstück. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Steuerpflichtigen bleiben bei ihrer Festsetzung unberücksichtigt.
Grundsteuerreform
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie beim Land Niedersachsen.