Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
Frau A. Reichelt | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus" Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-279 Telefax: 05041 73-9279 E-Mail: angela.reichelt@springe.de
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Herr Olaf Klaß | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 5 // 1. OG Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-278 Telefax: 05041 73-9278 E-Mail: olaf.klass@springe.de | |
Frau Martina Haugwitz | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 4 // 1. OG Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-277 Telefax: 05041 73-9277 E-Mail: martina.haugwitz@springe.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- :70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - :15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - :7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Zahlungsarten
- Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.