Zur Gebäudeverwaltung gehören alle Aufgabenfelder, die zum Betrieb städtischer Gebäude notwendig sind. Wie bei jedem Grundstückseigentümer auch gehören zum Beispiel folgende Angelegenheiten dazu:
- Versicherungen städtischer Liegenschaften ( Schadensmeldungen, -bearbeitung mit dem Versicherungsträger )
- Reinigung von städtischen Liegenschaften ( Verwaltungsgebäude, Schulen usw.)
- Energieabrechung für städtische Liegenschaften ( Strom, Gas, Öl, Wasser und Abwasser )
Außerdem gehört auch die Vermietung von städtischen Wohnungen einschließlich der Nebenkostenabrechnungen zum Aufgabengebiet der Gebäudeverwaltung.