Gartenabfall Entsorgung

zuklappenExterne Behörden
aha - Zweckverband Abfallwirtschaft Region HannoverKarl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover
Telefon: 0800 999 11 99
Telefax: 0511 991130895
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.aha-re­gion.de

aha Service-Hotline: 0800 999 11 99

aha Gebühren-Hotline: 0800 999 1020 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) VCard
Karl-Wiechert-Allee 60 C
30625 Hannover
Telefon: 05119911-30895
Telefax: 05119911-30895
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag 07:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:30 Uhr
Donnerstag 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.


Annahmestellen für Grünschnitt im Stadtgebiet:

Wertstoffhof an der Oppelner Straße (Rasenschnitt nur dort akzeptiert)

Grüngutplätze: Altenhagen I (Alte Landstraße 1, Hof Bertram), Gestorf (Lüderser Weg), Lüdersen (Hiddestorfer Straße 8), und Völksen (In der Ahnt)

Öffnungszeiten sind jeweils mittwochs von 16 bis 18 Uhr und sonnabends von 9 bis 12 Uhr.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle

Was sollte ich noch wissen?

Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden

zurück