Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.
Ein Führungszeugnis kann als einfaches oder erweitertes Führungszeugnis erteilt werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse unter folgendem Link online zu beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=E1DBBBF2F4889989E501