Die Betreiber einer geschlossenen Grube oder einer Kleinkläranlage können den Abfuhrservice der Stadtentwässerung in Anspruch nehmen. Die Betreiber sollten die jahreszeitlichen Witterungsverhältnisse bei der Wahl des Abfuhrtermins berücksichtigen.
Fäkalabfuhr, Gruben und Kleinkläranlagen
Ansprechpartner/in
Frau Angela Bock | |
Kläranlage Springe An der Haller 10 31832 Springe Telefon: 05041 73-553 Telefax: 05041 73-9553 E-Mail: angela.bock@springe.de |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entsprechend der Satzung
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Rechtsgrundlage
Satzung über die Beseitigung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen (Kleinkläranlagen-Satzung)