Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Erschließungsbestätigung
Ansprechpartner/in
Herr Oliver Wilhelms | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4a // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-344 Telefax: 05041 73-9344 E-Mail: oliver.wilhelms@springe.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.