Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)

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Herr Detlef BolzStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 21 // EG
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-221
Telefax: 05041 73-9221
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Brauchtumsfeuer (Osterfeuer), die im Gemeindegebiet Springe abgehalten werden, bedürfen einer Genehmigung durch die Stadtverwaltung Springe, Fachdienst Ordnung und Verkehr.

Osterfeuer dürfen nur als eine für die Allgemeinheit zugängliche Veranstaltung abgehalten werden.

Voraussetzungen

Für ein sicheres Abbrennen des Osterfeuers werden Brandschutzauflagen vorgeschrieben, die in die Genehmigung aufgenommen werden.

Die Anordnung einer Brandsicherheitswache bleibt dem Fachdienst Ordnung und Verkehr vorbehalten. Hierfür können ebenfalls Gebühren erhoben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein formloser schriftlicher Antrag der verantwortlichen Person/Institution einzureichen.

Zudem ist darzulegen, welche Brandschutzmaßnahmen seitens des Veranstalters vorgenommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die beschriebenen Unterlagen sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

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