Bestattung anmelden

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Frau Annika DombeckStandort anzeigen
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Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 

Allgemeine Informationen

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.

Für die Bestattung haben in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in,
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde  die Bestattung zu veranlassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Friedhofsträger.

Zuständige Stelle

Die Stadt Springe ist Träger der Friedhöfe in den Stadtteilen Alferde, Altenhagen I, Alvesrode, Bennigsen, Gestorf, Lüdersen und Springe.

In den Stadtteilen Völksen und Stadt Eldagsen ist die Stadt Springe nur zuständig für die Friedhofskapellen.

In den Stadtteilen Boitzum, Holtensen, Völksen und Stadt Eldagsen befinden sich die Friedhöfe in der Trägerschaft der jeweiligen Kirchengemeinde.

Voraussetzungen

Sie wollen eine verstorbene Person bestatten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Bestattung

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige
  • ggf. Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlicher Todesursache

Im Falle einer Urnenbestattung:

  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau vor Kremierung

Im Falle einer Beförderung vom oder ins Ausland:

  • Die Beförderung einer Leiche aus dem Ausland nach Niedersachsen darf nur nach Vorlage eines Leichenpasses oder eines gleichwertigen Dokuments erfolgen.
  • Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens stellt die untere Gesundheitsbehörde auf Antrag einen Leichenpass aus.
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an den zuständige Friedhofsträger. Die Gebührensatzung für die Friedhöfe in der Trägerschaft der Stadt Springe finden Sie in der Dokumentenübersicht.

Sorgt die Stadt Springe für die Bestattung, haften die Bestattungspflichtigen für die dabei entstandenen Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Leichen sollen innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert worden sein. Urnen sollen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Friedhofsträger können in Niedersachsen nur die staatliche oder kirchliche Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sein. Einzelne Stellen, wie auch die Stadt Springe, bieten die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung auf einem Waldfriedhof an.
Krematorien (Feuerbestattungsanlagen) können in Niedersachsen auch von privaten Trägern betrieben werden.

Bei der Auswahl einer Grabstelle auf einem der städtischen Friedhöfe ist Ihnen unser Gärtnermeister gern behilflich.

Wünschen Sie eine Grabstelle auf dem Waldfriedhof Sophienhöhe, wenden Sie sich bitte an den Stadtförster.

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