Wer Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum vornehmen will, benötigt eine entsprechende Genehmigung. Ob es darum geht, dass Versorgungsträger die Bürger mit Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation versorgen oder aber auch ein Grundstückseigentümer Änderungen an der Grundstückszufahrt (z.B. Bordsteinabsenkung) vornehmen will.
Aufgrabung einer öffentlichen Verkehrsfläche: Genehmigung
Ansprechpartner/in
Herr Julian Kiesewetter | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4 // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-304 Telefax: 05041 73-9304 E-Mail: julian.kiesewetter@springe.de | |
Herr Udo Helms | |
Standort Salzhaube, Zimmer 4 // EG Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-382 Telefax: 05041 73-9382 E-Mail: udo.helms@springe.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Vor Beginn der Arbeiten ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Entsprechende Formulare können hier heruntergeladen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich an den/die o.g. Ansprechpartner
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren entsprechend der Verwaltungskostensatzung an.