Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Ansprechpartner/in
Herr Olaf Klaß | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 5 // 1. OG Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-278 Telefax: 05041 73-9278 E-Mail: olaf.klass@springe.de | |
Frau A. Reichelt | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus" Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-279 Telefax: 05041 73-9279 E-Mail: angela.reichelt@springe.de
| |
Frau Martina Haugwitz | |
Standort Niederntor - "Altes Rathaus", Zimmer 4 // 1. OG Zum Niederntor 26 31832 Springe Telefon: 05041 73-277 Telefax: 05041 73-9277 E-Mail: martina.haugwitz@springe.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- :15,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde - :7,50 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Zahlungsarten
- Barzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.