Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Daniela VösteStandort anzeigen
Standort Schulstraße, Zimmer 3 // EG
Schulstraße 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73-356
Telefax: 05041 73-9356
E-Mail:


Aufgaben:
KiTa-Sachbearbeitung für die städt. KiTas (Kita Rote Schule, Kita Bunte Wiese und Kita Am Gut), Ansprechperson für Eltern, Kita-Leitung und KiTa-Träger zum Online-Anmeldeverfahren, Beratung im Einzelfall über Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung

Termine nach Vereinbarung.


Allgemeine Informationen

Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind im Kindergartenalter hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

An wen muss ich mich wenden?

Die gesetzliche Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover als örtliche Jugendhilfeträgerin und bei der Stadt Springe. Die Stadt Springe informiert Sie über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze und vieles mehr. Fragen, welche die Anmeldung in einer Kindertagesstätte betreffen, finden Sie hier.
Zu allen Fragen der Kindertagespflege ist das Familienbüro ansprechbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dies teilt Ihnen die Leitung der jeweiligen Kindertagesstätte im Zuge der Platzvergabe mit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im NKiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder ab dem 3. Lebensjahr im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind.  Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.

Die aktuellen Elternbeiträge der Stadt Springe finden Sie hier aufgelistet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldefristen für Betreuungsplätze in Kindertagesstätten sind in den Vergabekriterien geregelt.

Rechtsgrundlage
  • 20 Gesetz zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege (NKiTaG)
  • 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII)
zurück