Informationen zu den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge (wkB) für Verkehrsanlagen
Information (25. April 2023) zur den Straßenausbaubeiträgen und den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen (wkB)
Nach dem die Aufhebungssatzung beschlossen wurde, sind die Ausbaubeiträge auch rechtlich tatsächlich abgeschafft.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Erstattung keine Zinsen ausgezahlt werden können, da hierfür die erforderliche gesetzliche Anspruchsgrundlage fehlt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den festgesetzten Zinssatz von 0,5 % je Monat aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsphase insgesamt für verfassungswidrig erklärt. Dies gilt nicht nur für Forderungen der Stadt Springe, sondern umgekehrt auch für Forderungen der Beitragspflichtigen.
Die Stadt Springe dankt für Ihr Verständnis.
Ansprechpartner/in
Bauverwaltung - wiederkehrende Beiträge | |
Standort Salzhaube Zur Salzhaube 9 31832 Springe Telefon: 05041 73-123 Telefax: 05041 73-9344 E-Mail: wkb@springe.de Aufgaben: |